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Thomas Grosse-Wilde
Erfolgszurechnung in der Strafzumessung
Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre
2017. 685 Seiten.
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Das Erfolgsunrecht der Straftat gehört zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht gehören und welche Zurechnungsmaßstäbe gelten, ist bis heute umstritten. Thomas Grosse-Wilde entwickelt in seiner Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB anhand zahlreicher Beispielsfälle ein eigenständiges Zurechnungsmodell und verbindet so Rechtstheorie und -dogmatik mit juristischer Praxis.