Stefan Huber
Erfüllungshaftung Vertragsfremder
2017. 406 Seiten.
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Kommt die Leistung einer Vertragspartei einem Vertragsfremden zugute, stellt sich die Frage, ob der Leistungserbringer den Vertragsfremden in Erfüllungshaftung nehmen kann. Stefan Huber arbeitet Regelungen heraus, die dies bereits unter der geltenden Rechtslage gestatten, stellt diese auf ein dogmatisches Fundament und formuliert Vorschläge zur Fortentwicklung dieses Haftungsinstituts.