Normen Hörnig

Fortbestand akzessorischer Sicherheiten

Eine gesellschaftsrechtliche Lösung am Beispiel der Bürgschaft bei Wegfall des Hauptschuldners
2018. 227 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-155969-3
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Beschreibung
Geht der Hauptschuldner unter, entfallen nicht nur die Hauptschuld, sondern auch alle hiermit verbunden (akzessorischen) Kreditsicherheiten. Damit Sicherungsgeber trotzdem haften, wird überwiegend eine Verselbständigung vertreten. Normen Hörnig zeigt eine alternative Lösung anhand gesellschaftsrechtlicher Überlegungen auf.

Studien zum Privatrecht (StudPriv)