Rechtswissenschaft

Carina Dorneck / Ulrich M. Gassner / Jens Kersten / Josef Franz Lindner / Kim Philip Linoh / Henning Lorenz / Henning Rosenau / Birgit Schmidt am Busch

Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention

Augsburg-Münchner-Hallescher-Entwurf (AMHE-SterbehilfeG)

2021. XIII, 84 Seiten.
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ISBN 978-3-16-160067-8
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Der Augsburg-Münchner-Hallesche-Entwurf eines Sterbehilfegesetzes unterbreitet einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Er verfolgt einen integrativen Ansatz, der das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet.
Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes »Reparaturgesetz« für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.
Personen

Carina Dorneck ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Ulrich M. Gassner ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg; seit 2005 Dozent am Munich Intellectual Property Center (MIPLC).

Jens Kersten ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg.

Kim Philip Linoh ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Henning Lorenz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Henning Rosenau ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Birgit Schmidt am Busch ist Außerplanmäßige Professorin am Institut für Politik und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Medizinrecht — 39 (2021), 315–316 (Alexander Brade)
In: FAZ — https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/05.Februar 2021 (Helene Bubrowski und Marlene Grunert)
In: ekmd — https://www.ekmd.de/aktuell/nachrichten/12.Februar 2021 (Corinna Buschow)
In: Die Tagespost — https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/24.Februar 2021 (Stefan Rehder)
In: Legal Tribune Online — https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ (Pia Lorenz)
In: Socialnet.de — http://www.socialnet.de/rezensionen/28029.php (Hartmut Kreß)
In: Recht der Medizin — 2021, Heft 2, 88 (Erwin Bernat)