Wer ist »der Gesetzgeber«, dessen »Willen« die juristische Auslegungslehre traditionell zu erforschen sucht? Ein Gespräch zwischen Praktikern und Universitätsjuristen behandelt namentlich den Blick der »faktischen Gesetzgeber« in den Ministerien auf die späteren Normanwender und diskutiert den Stand der Forschung.
»Der Gesetzgeber« ist eine Fiktion. Die Bildung seines »Willens« stellt einen komplexen Prozess dar, der weit über den Kreis der Parlamentsabgeordneten hinausgeht. Was folgt daraus für die Auslegung der Gesetze? Methodenlehre muss verstärkt fragen, was die an der Gesetzgebung Beteiligten selbst denken. Das gilt auch für die, die in traditioneller rechtsquellentheoretischer Betrachtung lediglich Vorarbeit leisten, von den Mitarbeitern der Abgeordneten über die Ministerien bis hin zu Außenstehenden, die auf Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen. Im Wissen und in den Vorstellungen dieser Personen liegt Erkenntnispotential. Wird dieses Potential mit der traditionellen Aussage hinlänglich erfasst, der Interpret müsse auch die Materialien konsultieren? Der Band dokumentiert ein Gespräch zwischen Praktikern und Universitätsjuristen namentlich über den Blick der »faktischen Gesetzgeber« auf die späteren Normanwender.
Inhaltsübersicht:
Christian Baldus: Gut meinen, gut verstehen? Historischer Umgang mit historischen Intentionen
- Christian Meyer-Seitz: Von der Arbeit am Gesetz
- Frank Theisen: Die Entstehung von Gesetzen. Einsichten aus Sicht der Ministerialverwaltung eines Bundeslandes
- Walter Fischedick: Legislatives Handeln im Vollzug. Eine Situationsbeschreibung
- Christian Baldus: Verwerfungsargument und Willenstheorie
- Ralph Alexander Lorz: Die Gesetzesauslegung im Blick des Gesetzgebers?
- Stefan Schneider: Was der Gesetzgeber wollte!
- Peter Krebs/Stefanie Jung: Optimierungspotentiale der Gesetzgebungsmethodik
- Tim Maxian Rusche: Die Gesetzesauslegung und der Unionsgesetzgeber
- Bernd Mertens: Die Entdogmatisierung der Gesetzgebung zum Schuldrecht unter europarechtlichen Einflüssen
- Andreas Funke - Wollen müssen. Der Willedes Gesetzgebers in der jüngeren öffentlich-rechtlichen Methodendiskussion
- Chris Thomale: Des Richters Bestimmung. Für ein diskursives Neuverständnis der Gesetzesauslegung
- Lena Kunz/Thomas Raff: Gespräch mit Gesetzgebungspraktikern: Die Gesetzesauslegung im Blick des Gesetzgebers? (Tagung am 2. Mai 2012 in der Hessischen Landesvertretung, Berlin)