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Folko Bührle

Gründe und Grenzen des »EG-Beihilfenverbots«

Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag - Eine europäische Norm im Spannungsfeld von ökonomischer Rationalität und staatlichem Gestaltungsanspruch
[The Reasons for and the Limits of the »Ban on State Aid«. Article 87 Paragraph 1 of the EC Treaty in the Strained Relationship between Economic Rationality and the Government's Right to Shape Policy.]
2006. XXV, 389 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-160516-1
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  • 978-3-16-160516-1
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Beschreibung
Das EG-Beihilfenrecht regelt die Befugnis der Mitgliedstaaten, in private Wettbewerbsverhältnisse eingreifen zu dürfen. Wo und nach welchen Kriterien muß zwischen verbotener Protektion und erlaubter Gestaltung unterschieden werden? Folko Bührle untersucht, ob die EG zwischenstaatliche Protektionismen und handelshemmende Dirigismen abbaut oder ob Wirtschaft und Gesellschaft nach den Vorstellungen 'Brüssels' umgebaut und doch wieder 'staatlich' gestaltet werden.

Jus Internationale et Europaeum (JusIntEu)