Rechtswissenschaft

Martin Gellermann

Grundrechte im einfachgesetzlichen Gewand

Untersuchung zur normativen Ausgestaltung der Freiheitsrechte

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 2000. XXIV, 491 Seiten.

Jus Publicum 61

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ISBN 978-3-16-158073-4
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Ungeachtet ihrer praktischen Relevanz ist die normative Ausgestaltung der Freiheitsrechte grundrechtsdogmatisch noch weitgehend unerschlossen. Aus diesem Grunde entwickelt Martin Gellermann grundrechtsübergreifende Regeln, die der ausgestaltende Gesetzgeber zu beachten hat.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts taucht in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder der Begriff der normativen 'Ausgestaltung der Grundrechte' auf, der auf eine positiv grundrechtsentfaltende Funktion des einfachen Gesetzgebers verweist. Grundlegende und ihn bindende Garantien des Grundgesetzes wie die des Eigentums, der Koalitions- oder der Rundfunkfreiheit werden hierdurch unversehens einem gestaltenden Zugriff der Legislative geöffnet. Mit dieser harmonischen Seite des Beziehungsgefüges zwischen Grundrechten und einfachem Recht ist ein grundrechtsdogmatisch noch weitgehend unerschlossenes Problemfeld angesprochen.
Martin Gellermann füllt diese Lücke, indem er grundlegende Regeln für den Umgang mit ausgestaltenden Normen des subkonstitutionellen Rechts entwirft. Seinen Ausgangspunkt bildet die Unterscheidung zwischen der subjektiv-abwehrrechtlichen und der ihr gegenüberliegenden so genannten objektiven Grundrechtsseite. Vor diesem Hintergrund untersucht er die Einsatzfelder einer Ausgestaltungsdogmatik, erarbeitet die Charakteristika ausgestaltenden Rechts und entwirft ein verfassungsrechtliches 'Anforderungsprofil', dem ausgestaltende Aktivitäten des Gesetzgebers zu ihrer Verfassungskonformität genügen müssen. Der unter dem Stichwort der 'Umgestaltung' diskutierte Zugriff des Gesetzgebers auf den Bestand ausgestaltenden Rechts erfährt eine eigenständige Behandlung.
Personen

Martin Gellermann Geboren 1961; 1981–86 Studium der Rechtswissenschaft in Münster; 1990 zweites jurist. Staatsexamen; 1991–99 wiss. Mitarbeiter am Institut für Europarecht der Universität Osnabrück; 1993 Promotion; 2000 Habilitation; seit 2000 Privatdozent an der Universität Osnabrück.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2001, Nr.14, S. 1116 (Dr.M. Sachs)
In: Journal f.Rechtspolitik — Jg.10 (2002), H.1, S.76
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Vol.14 (2002), H.4, S. 1739f (A. Sinis)