Rechtswissenschaft

Joachim Rung

Grundrechtsschutz in der Europäischen Strafkooperation

Die Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für den Europäischen Haftbefehl

2019. XXXIII, 514 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 147

134,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-156560-1
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Zur Gewährleistung von Sicherheit sind die EU-Mitgliedstaaten auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit angewiesen. Joachim Rung untersucht die Vorgaben der Unionsgrundrechte für den Europäischen Haftbefehl als eines der zentralen Instrumente der Europäischen Strafkooperation und formuliert Leitlinien für die Auflösung etwaiger Konflikte.
Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Gewährleistung von Sicherheit auf grenzüberschreitende Kooperation angewiesen. Eines der zentralen Instrumente der Europäischen Strafkooperation stellt nach wie vor der Europäische Haftbefehl dar, der das Konfliktpotenzial dieser Instrumente markant zum Ausdruck bringt: Während er sein Ziel eines schnelleren und effektiveren Systems der Auslieferung bzw. der Übergabe erreicht und damit zur Kriminalitätsbekämpfung in der Union beigetragen hat, erweist sich dieses beschleunigte Verfahren zugleich in hohem Maße als grundrechtssensibel. Vor diesem Hintergrund untersucht Joachim Rung die Regelungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl mit Blick auf die Unionsgrundrechte der Charta und formuliert Leitlinien für die Auflösung etwaiger Konflikte; dabei reicht die Untersuchung insbesondere vom Recht auf Freiheit über die Justiz- und Verfahrensgrundrechte bis hin zur Frage eines allgemeinen Grundrechtsvorbehalts.
Die Arbeit wurde mit dem Carl-Gareis-Preis 2018 der Universität Bayreuth ausgezeichnet.
Personen

Joachim Rung Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; seit 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Bayreuth; seit 2017 Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Newsletter Menschenrechte — 2019, 361–362 (Stefan Kieber)