Josef Esser
Grundsatz und Norm in der richterlichen Fortbildung des Privatrechts
Rechtsvergleichende Beiträge zur Rechtsquellen- und Interpretationslehre
4., unveränderte Auflage; 1990. 414 Seiten. unveränderte eBook-Ausgabe 2022; Originalausgabe 1990.
DOI
10.1628/978-3-16-161910-6 inkl. gesetzl. MwSt.
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»Grundsätze des Rechts«, »allgemeine Rechtsprinzipien«, »Leitideen« und sog. »allgemeine Rechtsgedanken« gehören zu jenen Worten, mit denen Lehre und Praxis ständig argumentieren, ohne daß man sich über ihre vielfältige Bedeutung und ihre Reichweite je Rechenschaft gibt oder gar den Versuch macht, ihre Herkunft und Funktion zu klären. Mangels solcher Kontrolle werden derartige Elementarbegriffe meist für die unterschiedlichsten Aufgaben verwendet, sie werden überfordert, als Nothelfer und Allheilmittel ausgenutzt und demgemäß sehr widerspruchsvoll beurteilt.
Josef Esser erörtert das am Beispiel der Fiktionen und legt es am vorstehenden Thema erneut dar.
Josef Esser erörtert das am Beispiel der Fiktionen und legt es am vorstehenden Thema erneut dar.