Jan Lersch

Haftung von Leitungsorganen im Immaterialgüterrecht

2021. XXII, 359 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-160080-7
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Beschreibung
Inwiefern haften Vorstände und Geschäftsführer de lege lata für die Verletzung fremder Patent- und Urheberrechte oder für unlauteres Verhalten im Wettbewerb, auch wenn nicht das Organ selbst, sondern ein Angestellter des Unternehmens handelt? Und wie könnte ein Ansatz für ein einheitliches Haftungssystem aussehen?

Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht (GEuWR)