Rechtswissenschaft

Christoph Burchard

»Irren ist menschlich«

Vorsatz und Tatbestandsirrtum im Lichte der Verantwortungsethik und der Emanzipation des angegriffenen Mitmenschen

144,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-149557-1
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Wann ist der Vorsatz trotz eines Irrtums zu bejahen? Und wann ist er wegen eines Irrtums zu verneinen? Christoph Burchard beantwortet diese klassischen strafrechtlichen Fragestellungen, indem er die Irrtumsdogmatik verantwortungsphilosophisch fundiert und am Opferschutz orientiert.
Der Vorsatz des Täters kann entweder trotz eines Irrtums bejaht oder aber wegen eines Irrtums verneint werden. So begrenzt damit die irrtumsdogmatischen Antwortmöglichkeiten auch erscheinen mögen – die zugrunde liegenden Wertungen sind um ein Vielfaches komplexer. Immerhin gilt es zu klären, für welche unvorhergesehen Geschehen der Beschuldigte vorsatzdeliktisch verantwortlich sein soll. Doch was sind Grund und Grenze sowie Maßstab einer subjektiven Zurechnung von Unvorhergesehenem zum Vorsatz?
Christoph Burchard untersucht diese Grundlagenprobleme und führt sie einer in sich geschlossenen Lösung zu. Ausgehend von einer Systematisierung der verschiedenen Irrtumsfallgruppen – von den Klassikern wie der aberratio ictus zu den weniger bekannten Irrtümern wie dem über Tatbestandsalternativen – stellt er die Normativität des Vorsatzurteils in aller Deutlichkeit heraus. Um dieses Urteil nicht der Beliebigkeit preiszugeben, orientiert er die Irrtumslehre an der Schuld und erarbeitet darüber hinaus eine strafrechtsphilosophische Fundierung der Vorsatz- und Irrtumsdogmatik. Diese wird in Anlehnung an Max Webers Verantwortungsethik zum einen individualistisch begründet, weist aber zum anderen auch dem konkret durch eine Tat angegriffenen Mitmenschen einen eigenen Stellenwert zu. Indem er diesen Ansatz für die Falllösung fruchtbar macht, dogmatisiert der Autor fallgruppenübergreifend gültige Argumentationsmuster. Diese sichern die aus Rechtsprechung und Lehre bekannten Ergebnisse teils zusätzlich ab, stellen sie teils grundsätzlich in Frage und teils auf eine neue Basis.
Personen

Christoph Burchard Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Passau; 2001 Erstes Staatsexamen; 2003 Master of Laws (LL.M.) an der NYU Law School; 2006 Zweites Staatsexamen; 2007 Promotion; 2007–2014 Wiss. Mitarbeiter, insbes. am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Vogel; 2015 Habilitation und Ruf auf eine Universitätsprofessor für Strafrecht etc. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: HRR-Strafrecht.de — 2009, 456–458 (Günther Jacobs)
In: ZIS – Zeitschr. f. Int. Strafrechtsdogmatik — 2010, 343–348 (Jan Dehne-Niemann)
In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht — 2009, 553–556 (Michael Hettinger)