Rechtswissenschaft

Sebastian Eickenjäger

Menschenrechtsberichterstattung durch Unternehmen

2017. XIX, 336 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 132

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Die so genannte CSR-Richtlinie der EU gibt den Mitgliedstaaten auf, große Unternehmen dazu zu verpflichten, Informationen zu ihrer ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen 'Bilanz' offenzulegen. Sebastian Eickenjäger untersucht, welchen Beitrag nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Unternehmen leisten kann.
Die im Oktober 2014 verabschiedete so genannte CSR-Richtlinie (2014/95/EU) gibt den Mitgliedstaaten auf, große Unternehmen dazu zu verpflichten, Informationen zu ihrer ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen 'Bilanz' offenzulegen.
Ausgehend von einer kritischen Analyse der CSR-Richtlinie untersucht Sebastian Eickenjäger, welchen Beitrag nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Unternehmen leisten kann. Es werden dabei zum einen generelle Schwachstellen der aktuellen Praxis nichtfinanzieller Berichterstattung herausgearbeitet. Zum anderen wird diskutiert, ob durch die Einrichtung eines Monitorings der Berichterstattung die Implementierung von Menschenrechten in Unternehmen gefördert werden kann.
Personen

Sebastian Eickenjäger Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen; 2016 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Rechtspolitik (Universität Bremen).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 2018, Nr. 76, 482