Rechtswissenschaft

Tao Li

Multifunktionalität, Monopol und sektorspezifische Aufsicht

Verwertungsgesellschaften aus interdisziplinärer und rechtsvergleichender Perspektive

89,00 €
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-159158-7
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Verwertungsgesellschaften spielen eine wesentliche Rolle im urheberrechtlichen System. Sie arbeiten besonders effektiv und effizient, wenn sie das komplette Repertoire wahrnehmen. Dann sind sie aber auch Monopolisten, deren Stellung durch Kontrahierungszwänge und staatliche Aufsicht gelenkt werden muss.
Verwertungsgesellschaften spielen eine wesentliche Rolle im urheberrechtlichen System. Bestimmte Werkarten wie Musik, Schriftwerke, Bilder oder Filme werden typischerweise massenhaft genutzt, so dass eine individuelle Lizenzierung durch den Urheber wegen übermäßiger Transaktionskosten unmöglich ist. Es käme also zu einem Marktversagen. Die Verwertungsgesellschaften arbeiten als Clearing-Stellen, indem sie Verwertungsrechte für den Urheber treuhänderisch wahrnehmen oder seine gesetzlichen Vergütungsansprüche einziehen und die Einkünfte anschließend, abzüglich Verwaltungsgebühren und eines Einbehalts für die soziale Versorgung anderer Urheber, ausschütten. Sie arbeiten besonders effektiv und effizient, wenn sie das komplette Repertoire wahrnehmen. Dann sind sie aber auch Monopolisten, deren Stellung durch Kontrahierungszwänge und staatliche Aufsicht gelenkt werden muss.
Personen

Tao Li Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in Wuhan, Bayreuth und München; 2012–13 Kollegiat am DFG-Graduiertenkolleg »Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit«; 2014–19 Stipendiat, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Gastwissenschaftler am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb; seit 2017 Research Fellow am internationalen Urheberrechtsforschungszentrum der National Copyright Administration of the People's Republic of China; 2019 Promotion; seit 2019 Postdoctoral Research Fellow & Lecturer an der juristischen Falkutät der Central University of Finance and Economics in Peking.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift für Geistiges Eigentum — 13 (2021), 248–252 (Jörg Reinbothe)