Rechtswissenschaft

Gustav Ollinger

Nachvollziehende Verfahrenskontrolle im EU-Beihilferecht

Zur unionsgerichtlichen Überprüfung komplexer wirtschaftlicher Bewertungen der EU-Beihilfeaufsicht

2019. XX, 471 Seiten.

Beiträge zum Verwaltungsrecht 9

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ISBN 978-3-16-156047-7
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Wie kann eine gerichtliche Kontrolle ohne die Einholung von Sachverständigengutachten stattfinden, wenn die Entscheidungsmaßstäbe primär wirtschaftlicher Natur sind? Am Beispiel des Beihilfeverbots zeigt Gustav Ollinger im Spannungsfeld zwischen Verfahrens-, Prozess- und Beweisrecht, dass die Unionsgerichte mit der nachvollziehenden Verfahrenskontrolle ein eigenständiges Kontrollkonzept für Beurteilungsspielräume der Kommission bei komplexen wirtschaftlichen Bewertungen entwickelt haben.
Vielfach müssen die Unionsgerichte komplexe ökonomische Bewertungen der Europäischen Kommission gerichtlich überprüfen. In aller Regel verzichten die Unionsgerichte jedoch auf die Einholung von Sachverständigengutachten. Wie kann dennoch eine wirksame gerichtliche Kontrolle stattfinden, wenn die Entscheidungsmaßstäbe primär wirtschaftlicher Natur sind? Am Beispiel des Beihilfeverbots zeigt Gustav Ollinger, dass die Unionsgerichte mit der nachvollziehenden Verfahrenskontrolle ein eigenständiges Kontrollkonzept für Beurteilungsspielräume der Kommission bei komplexen wirtschaftlichen Bewertungen entwickelt haben. Unter Berücksichtigung der primärrechtlichen und unionsprozessrechtlichen Grundlagen erarbeitet und systematisiert er im Spannungsfeld zwischen Verfahrens-, Prozess- und Beweisrecht die Voraussetzungen einer beschränkten gerichtlichen Überprüfung komplexer wirtschaftlicher Bewertungen. Er zeigt die dafür erforderliche Rechtfertigung und strukturiert die Funktionsweise und Intensität der unionsgerichtlichen Überprüfung.
Personen

Gustav Ollinger Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. und Glasgow; Referendariat in Freiburg i. Br. mit Stationen in Düsseldorf und Brüssel, u.a. bei der Europäischen Kommission; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europäisches Informations- und Infrastrukturrecht der Universität Freiburg i. Br. von Prof. Dr. Jens-Peter Schneider; seit 2017 Rechtsanwalt in Berlin.

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