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Walter Boente
Nebeneinander und Einheit im Bürgerlichen Recht
Zur Gliederung des Rechtsstoffs im Bürgerlichen Gesetzbuch
[Plurality and Unity in Civil Law. The Structure of the German Civil Code.]
2013. XIX, 268 Seiten. Beschreibung
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Beschreibung
Die Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht baut auf der Gliederung des Rechtsstoffs der nationalen Rechtsordnungen auf. Jenseits der großen Linien Allgemeiner Teil, Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht findet diese Gliederung jedoch im deutschen Recht keine Begründung mehr. Sie bleibt als von den römischen actiones abgeschaut und weiter tradiert.