Rechtswissenschaft

Thomas Spitzlei

Nichtiges Verwaltungshandeln

2022. XXI, 571 Seiten.

Jus Publicum 309

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ISBN 978-3-16-161655-6
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Wann ist das Verwaltungshandeln aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit nichtig? Thomas Spitzlei hinterfragt die überkommenen Grundsätze des nichtigen Verwaltungshandelns und arbeitet Nichtigkeitsvoraussetzungen in Abhängigkeit von der Handlungsform heraus.
Unter welchen Voraussetzungen begründen Fehler die Nichtigkeit des Verwaltungshandelns und welches Verhältnis ergibt sich daraus zu anderen Fehlerfolgen? Die Antwort darauf ist vor über 100 Jahren für die Handlungsform des Verwaltungsaktes entwickelt und seit langem nicht näher überprüft worden, obwohl sich das Verwaltungshandeln seither stark verändert hat. Thomas Spitzlei unterzieht die vermeintlich gesicherten Erkenntnisse der Nichtigkeit von Verwaltungsakten einer kritischen Würdigung und nimmt die übrigen Handlungsformen der Verwaltung in den Blick: Welche Bedeutung hat das konsensuale Handeln bei öffentlich-rechtlichen Verträgen für die Nichtigkeit? Können auch Realakte nichtig sein? Wieso ist zwischen dem konkreten und dem abstrakt-generellen Verwaltungshandeln zu unterscheiden und gelten Besonderheiten für Verwaltungsvorschriften als Innenrechtsakte und Kollegialbeschlüsse? Die jeweils maßgeblichen Direktiven ergeben ein differenziertes Gesamtbild des nichtigen Verwaltungshandelns.
Inhaltsübersicht
1. Teil: Grundlegung
A. Die Nichtigkeit als Fehlerfolge
B. Der Gesetzgeber und die Nichtigkeit
C. Die Rechtswissenschaft und die Nichtigkeit
D. Untersuchungsbedarf und Untersuchungsgegenstand
E. Gang der Untersuchung

2. Teil: Typologie nichtigen Verwaltungshandelns
A. Verwaltungshandeln
B. Nichtiges Verwaltungshandeln
C. Zusammenfassung zu Teil 2

3. Teil: Nichtiges Verwaltungshandeln in der Rechtsordnung
A. Der Verwaltungsakt
B. Der öffentlich-rechtliche Vertrag
C. Der Realakt
D. Die Rechtsverordnung
E. Die Satzung
F. Die Verwaltungsvorschrift
G. Der Kollegialbeschluss
H. Zusammenfassung zu Teil 3

4. Teil: Thesenartige Zusammenfassung
Personen

Thomas Spitzlei Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; 2015 Promotion; Juristischer Vorbereitungsdienst; Akademischer Rat a. Z. an der Universität Trier; 2022 Habilitation (Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Rechtstheorie).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Verwaltungsblätter für Bad.-Württ. — 44 (2023), 88 (Michael Fuchs)
In: Die Verwaltung — 56 (2023), 281–290 (Patrick Hilbert)
In: Die Öffentliche Verwaltung — 76 (2023), 217–218 (Hartmut Bauer)