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Philipp Alexander Burek
Notwehr und überindividuelle Schutzgüter
Zur dogmatischen Reichweite des § 32 StGB bei Straftatbeständen, die neben individuellen Rechtsgütern auch solche der Allgemeinheit schützen
2026. 230 Seiten.
erscheint im
Juni 2026
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Die Notwehr gilt dem Angreifer - doch was gilt, wenn die Abwehr zugleich Rechtsgüter der Allgemeinheit trifft? Philipp Alexander Burek beleuchtet ein wenig beachtetes Grenzgebiet der Strafrechtswissenschaft und justiert das Notwehrrecht dort neu, wo Straftatbestände mehrere Rechtsgüter schützen.