Unter welchen normativen Parametern ist der Schädiger auch außerhalb originär vertraglicher Beziehungen zum Ersatz fahrlässig verursachter reiner Vermögensschäden verpflichtet? Paul Schulteß liefert hierauf für das deutsche, österreichische und schweizerische Recht konkrete Antworten.
Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen – so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum greifbaren Gegengrundsatz zu bündeln. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
Inhaltsübersicht
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. EinleitungI. Notwendige Vorüberlegungen
II. Fallbeispiele
B. Rechtsvergleichung als Methode und MaterieI. Rechtsvergleichung als Methode der Impulsfindung
II. Die Eignung des Untersuchungsgegenstandes zur rechtsvergleichenden Betrachtung und die Attraktivität der Vergleichssubjekte
III. Die Verheißung rezeptionsfähiger Impulse aus dem rechtskreisinternen Vergleich
IV. Zwischenergebnis
C. Begriff des reinen Vermögensschadens und Prinzipienparallele zum ReflexschadenersatzverbotI. Begriff des reinen Vermögensschadens
II. Prinzipienparallelen – der reine Vermögensschaden und der Reflex- bzw. Drittschaden
D. Der Grundsatz der Haftungsverneinung für außervertraglich fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden – die gesetzliche Grundkonzeption und die Rolle der Rechtswidrigkeitsdogmatik
I. Die deutsche Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden
II. Die österreichische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden
III. Die schweizerische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden
IV. Zusammenfassung und Zwischenergebnis zu I.-III.
E. Motive und Gegenmotive des eingeschränkten Reinvermögensschutzes im originär außervertraglichen Bereich
I. Motive der grundsätzlichen Nichtersatzfähigkeit
II. Notwendigkeit einer Ausweitung der außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden? – ein Stimmungsbild
F. Parameter des Gegengrundsatzes: Erscheinungsformen der originär außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine VermögensschädenI. Insbesondere: Deliktische Sondertatbestände
II. Ansätze zur Lockerung des deliktischen Korsetts
III. Zusammenfassung und Zwischenergebnis
G. Haftung in Bewegung – Fallgruppen reiner VermögensschädenI. Erste Fallgruppe: Reflektorisch verursachte reine Vermögensschäden
II. Zweite Fallgruppe: Haftung des Herstellers durch die Absatzkette
III. Dritte Fallgruppe: Fahrlässige Falschauskunft
H. Ergebnisse
I. Hauptthesen
II. Nebenthesen