Rechtswissenschaft

Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung

Ergebnisse der 36. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 14. bis zum 16. September 2017 in Basel – Fachgruppe Zivilrecht
Hrsg. v. Martin Gebauer u. Stefan Huber

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ISBN 978-3-16-156401-7
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Die Durchsetzung materiellen Rechts wird in aller Regel dem Prozessrecht zugeschrieben. Daneben aber hält das materielle Privatrecht selbst verschiedene Möglichkeiten bereit, die Durchsetzung von Ansprüchen gestaltend zu beeinflussen. Zwei klassische Instrumente dieser Art sind die Vertragsstrafe und die Aufrechnung mit ihren funktionalen Äquivalenten. Deren rechtsvergleichende Analyse ist Gegenstand des vorliegenden Bandes.
Die Durchsetzung materiellen Rechts wird in aller Regel dem Prozessrecht zugeschrieben, das spätestens auf der Ebene der Vollstreckung die Ausübung hoheitlicher Staatsgewalt vorsieht. Daneben aber hält das materielle Privatrecht selbst verschiedene Möglichkeiten bereit, die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zu erreichen oder zumindest gestaltend zu beeinflussen. Zwei klassische Instrumente solcher privatautonomer Gestaltungsmacht sind die Vertragsstrafe und die Aufrechnung mit ihren funktionalen Äquivalenten. Die gemeinsame Betrachtung beider Institute verfolgt das Ziel, sie in einen funktionalen Gesamtzusammenhang zu stellen und rechtsvergleichend unter Berücksichtigung der jeweiligen historischen Entwicklung und ihres Verhältnisses zum Prozessrecht einzuordnen.
Inhaltsübersicht
Martin Gebauer/Stefan Huber: Einführung – Jonas Knetsch: Vertragsstrafe und Aufrechnung im französischen Recht – Helge Dedek: Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung im Common Law – Han Shiyuan/Knut Benjamin Pißler: Materielle Gestaltungsmacht in der Rechtsdurchsetzung in der Volksrepublik China. Aufrechnung und Vertragsstrafen – Piotr Tereszkiewicz: Aufrechnung und Vertragsstrafe im polnischen Recht – Matthias Weller: Materielle Gestaltungsmacht in der Rechtsdurchsetzung: Aufrechnung und Vertragsstrafe – Deutsches Recht – Anhang: Martin Gebauer/Stefan Huber/Karin Arnold/Gabriel Lipps: Orientierungsfragen
Personen

Martin Gebauer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

Stefan Huber ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

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