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Martin Löhnig

Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung

Zur Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen 1879-1899
[Unification of Law in Spite of Legal Commitment. The Decisions of the Supreme Court of the German Reich in Civil Cases 1879-1899.]
2012. IX, 104 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-162880-1
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  • 978-3-16-162880-1
Beschreibung
1879 wurde im Deutschen Reich das Reichsgericht als reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Ein reichseinheitliches Zivilrecht trat jedoch erst mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 in Kraft. Wie ist das Reichsgericht mit der Rechtszersplitterung umgegangen?