Mareike Klappert

Respondeat superior und Unternehmensdeliktsrecht

Ein Plädoyer für eine Reform des § 831 BGB
2025. .
DOI 10.1628/978-3-16-164261-6
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Beschreibung
Die deliktische Gehilfenhaftung sollte nach dem Willen des historischen Gesetzgebers die Unternehmen privilegieren. Die Rechtsprechung versucht dagegen, die als verfehlt erkannten Haftungslücken zu schließen, was entweder gar nicht oder zumindest nicht dogmatisch befriedigend gelingt. Mareike Klappert fordert dagegen die Abschaffung von § 831 BGB und die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung nach dem Prinzip respondeat superior.

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