Rechtswissenschaft

Hilmar Odemer

Schadensersatz statt der Leistung im Anspruchssystem des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses

Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit der §§ 281, 282 BGB auf den vindikatorischen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB

2019. XIX, 175 Seiten.

Studien zum Privatrecht 87

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Leinen
ISBN 978-3-16-158240-0
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Die höchstrichterliche Rechtsprechung erlaubt dem Eigentümer, den unrechtmäßigen Besitzer nach Ablauf einer angemessenen Frist gem. § 281 BGB auf Schadensersatz statt auf Herausgabe der Sache in Anspruch zu nehmen. Hilmar Odemer zeigt, dass dies mit den speziellen Regelungen der §§ 989 f. BGB nicht in Einklang zu bringen ist, und weist mit § 282 BGB einen Weg auf, der sich nahtlos in die gesetzliche Systematik einfügt bzw. diese ergänzt.
Die Frage, ob der Eigentümer den unrechtmäßigen Besitzer auf Schadensersatz in Höhe des Sachwerts in Anspruch nehmen kann, wenn dieser seiner Herausgabepflicht aus § 985 BGB nicht nachkommt, mutet auf den ersten Blick einfach an. Bei genauerem Hinsehen erfordert ihre Beantwortung jedoch komplexe materiell- und verfahrensrechtliche Überlegungen. Obgleich sich die Rechtsgrundlagen durch die Reform des Schuldrechts im Jahre 2002 wesentlich gewandelt haben, hält der BGH mit seinem Urteil vom 18. März 2016 an seiner Rechtsprechung zum alten Recht unverändert fest: Der Eigentümer könne den Sachwert nach Ablauf einer angemessenen Frist gem. § 281 BGB verlangen, wenn der Besitzer zuvor bösgläubig oder verklagt war. Hilmar Odemer zeigt, dass dies mit den Wertungen des EBV nicht in Einklang zu bringen ist. Er weist mit § 282 BGB einen anderen Weg auf, der sich nahtlos in die gesetzliche Systematik einfügt bzw. diese ergänzt und auch einer praktischen Durchführbarkeitsprüfung standhält.
Personen

Hilmar Odemer Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; Juristischer Vorbereitungsdienst am OLG Frankfurt am Main mit Stationen u. a. in Altanta (USA) und New York City (USA); wissenschaftliche Mitarbeit an der EBS Law School Wiesbaden und Lehrtätigkeit an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; derzeit Wissenschaftlicher Angestellter an der Freien Universität Berlin.

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