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Stefan Richter
Schadenszurechnung bei deliktischer Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation
Zur Exegese des § 826 BGB
2012. 406 Seiten. Unveränderte eBook-Ausgabe 2025.
DOI
10.1628/978-3-16-167589-8 inkl. gesetzl. MwSt.
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Stefan Richter untersucht die Haftungskriterien bei Anwendung von § 826 BGB und § 249 BGB auf Fälle der Sekundärmarkttäuschung. Er gelangt zu einer korrigierten Auslegung des § 249 Abs. 1 BGB mit dem Ergebnis, dass hypothetischen Betrachtungen für Schadensermittlung und Schadenszurechnung nur noch im Einzelfall Bedeutung zukommt.