Björn Schneider
Schutzgesetzhaftung für fehlerhafte Rechnungslegung
Ansprüche Dritter gegenüber Kapitalgesellschaften und ihren Geschäftsleitern gem. § 823 Abs. 2 BGB bei Verstößen gegen Handelsbilanzrecht
2021. 383 Seiten.
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Kann das Deliktsrecht - konkret: die Anwendung von § 823 Abs. 2 BGB - einen sinnvollen Beitrag zur Durchsetzung des Bilanzrechts leisten? Diese Frage stellt sich nicht nur aufgrund jüngerer »Bilanzskandale«. Björn Schneider bewegt sich bei seiner Untersuchung im Spannungsfeld von Delikts-, Bilanz-, Gesellschafts- und Europarecht.