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Mario Schollmeyer
Selbstverantwortung und Geschäftsgrundlage
Zurechnung und Haftung bei Geschäftsgrundlagenstörungen gemäß § 313 BGB
2014. 513 Seiten.
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Mario Schollmeyer entwickelt eine neue Nuance der Lehre der Geschäftsgrundlage. Entsprechend der Grundstruktur des deutschen Vertragsrechts, das an den Fortfall der vertraglichen Primärpflicht eine Schadensersatzpflicht knüpft, ist als Rechtsfolge der Geschäftsgrundlagenstörung eine Haftung der entlasteten Partei in Betracht zu ziehen.