Armin Heßelschwerdt

Servus communis und Noxalhaftung

Zugleich ein Beitrag zum Verständnis der Teilungsklagen des römischen Rechts
2025. 207 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-164008-7
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  • 978-3-16-164008-7
Beschreibung
Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht erstmals monographisch die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht.

Ius Romanum (IusRom)