Rechtswissenschaft

Jochen Mohr

Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

Domestizierung wirtschaftlicher Macht durch Inhaltskontrolle der Folgeverträge

2015. XLIII, 963 Seiten.

Jus Privatum 196

184,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-153709-7
lieferbar
Auch verfügbar als:
Jochen Mohr behandelt die wertungsharmonisierende Interpretation von Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Regulierungsrecht am Beispiel der Inhaltskontrolle von wettbewerbsbeschränkenden Folgeverträgen. Hierzu macht er auch die aktuellen Erkenntnisse der ökonomischen Wettbewerbs- und Regulierungstheorie fruchtbar.
Bei Verträgen über Massengüter setzt die Vertragsfreiheit als Funktionsbedingung einen wirksamen Wettbewerb auf der Marktgegenseite voraus, der durch das Wettbewerbsrecht und das Recht der Regulierung der Netzsektoren Energie, Telekommunikation und Eisenbahnen geschützt wird. Diese Rechtsbereiche können das Vertragsrecht aber nur dann von den negativen Folgen privater Machtbildung entlasten, wenn sie ihrerseits der chancengleichen Selbstbestimmung der Bürger verpflichtet sind. Eben dies wird derzeit unter Berufung auf wohlfahrtsökonomische und gemeinwohlbezogene Gesichtspunkte in Abrede gestellt. So sieht die herrschende Ansicht Folgeverträge von Unternehmen mit der Marktgegenseite als wirksam an, obwohl sich in ihnen der Wettbewerbsverstoß gerade manifestiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Untersuchung zum Ziel, die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen des wirtschaftsbezogenen Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Regulierungsrechts aufeinander abzustimmen, um die Marktteilnehmer effektiv vor antikompetitiven Verhaltensweisen zu schützen.
Personen

Jochen Mohr ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Energierecht und Arbeitsrecht an der TU Dresden und Direktor des dortigen Instituts für Kartellrecht, Energierecht und Telekommunikationsrechts.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv des öffentlichen Rechts — 2016, 162–164 (Karl Riesenhuber)
In: Juristenzeitung — 2017, 838–839 (Harm Peter Westermann)