Rechtswissenschaft

Volker Beuthien / Verena Klappstein

Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?

Zur Kapitalerhaltung und Überschussverwendung im Genossenschaftsrecht

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-155832-0
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Darf eine Genossenschaft mehr Rücklagen bilden, als dies zur Sicherung des Förderzwecks erforderlich ist? Die Autoren des vorliegenden Bandes untersuchen dazu das Genossenschaftsrecht, das deutsche und europäische Gesellschaftsrecht sowie die gängige Genossenschaftspraxis und üben Kritik an deren Geschäftspolitik.
Die Autoren der vorliegenden Untersuchung befassen sich mit der in der Genossenschaftswissenschaft vertretenen und in der Genossenschaftspraxis weithin beachteten These, dass genossenschaftliche Rücklagen einen unteilbaren Fonds darstellen, also nicht an die Mitglieder ausgekehrt werden dürfen. Ein derart allgemeines Prinzip der Unverteilbarkeit von Rücklagen findet jedoch weder in den Grundsätzen der Rochdale Pioneers und des Internationalen Genossenschaftsbundes (ICA) einen Rückhalt noch lässt es sich aus dem deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht herleiten. Damit fragt sich, wer darüber zu wachen hat, dass eine Genossenschaft nicht mehr Rücklagen bildet, als dies zur Sicherung des Förderzwecks erforderlich ist. Insoweit sieht sich die Geschäftspolitik insbesondere der deutschen Kreditgenossenschaften der Kritik ausgesetzt.
Personen

Volker Beuthien Geboren 1934; emeritierter Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie des Instituts für Genossenschaftswesen der Philipps-Universität Marburg.
https://orcid.org/0000-0002-4099-4594

Verena Klappstein Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie; 2007 Promotion; Habilitandin und Stipendiatin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie der Universität Passau.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Cooperativ — 2018, Heft 3, 26–27 (Holger Blisse)