Rechtswissenschaft

Stefan Haack

Theorie des öffentlichen Rechts II

Was bleibt von der Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht?

2019. IX, 91 Seiten.
24,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-157651-5
lieferbar
Wie lässt sich verhindern, dass das öffentliche Recht gegen das Privatrecht ausgespielt wird? Hierfür ist das herkömmliche Bild der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht zu korrigieren. Nicht alles, was man in der Vergangenheit als öffentliches Recht einstufen wollte, stellt sich bei reflektierter Betrachtung als solches dar.
Die Diskussion über das Verhältnis von öffentlichem Recht und Privatrecht wurde bislang von rechtstheoretischen Irrtümern und Unklarheiten überschattet. Hierzu gehören die unbesehene Gleichsetzung des öffentlichen Rechts mit der hoheitlichen Gewalt und die undifferenzierte Sicht auf den Rechtsstatus des Privaten. Ausgehend von den Überlegungen des ersten Teils der Reihe »Theorie des öffentlichen Rechts« arbeitet Stefan Haack die Geschichte dieser Missverständnisse auf. Denn nicht alles, was man in der Vergangenheit als öffentliches Recht einstufen wollte, stellt sich bei reflektierter Betrachtung als solches dar. Anschließend untersucht er, welche dogmatischen Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn es um das gegenwärtige Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht geht. Wie lässt sich das juristische Denken gegen die Gefahr immunisieren, dass das öffentliche Recht gegen das Privatrecht ausgespielt wird?

Alle drei Bände von Stefan Haack zur Theorie des öffentlichen Rechts sind ab sofort zum Paketpreis von 64,00 € erhältlich.
Personen

Stefan Haack Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; 2001 Promotion; 2007 Habilitation; 2009–14 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).
https://orcid.org/0000-0001-8715-558X

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschr. integrativer europ. RechtsG (ZIER) — https://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-09–2019/ (Gerhard Köbler)