Rechtswissenschaft

Klaus Ferdinand Gärditz

Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft

Eine Fallstudie

2019. XII, 188 Seiten.

Wissenschaftsrecht. Beihefte 25

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Klaus Ferdinand Gärditz untersucht anhand praktischen Fallmaterials die rechtlichen Grenzen von Hochschulkooperationen mit privaten Fördergebern. Vor allem die Schutzverantwortung für eine freie Wissenschaft gebietet Vorkehrungen, die eine verlässliche, unabhängige und glaubwürdige Forschung an staatlichen Hochschulen sicherstellen.
Kooperationen von Hochschulen mit privaten Förderern sind weit verbreitet und werden gerade in Fächern, in denen hoher Finanzbedarf mit praktischer Verwertbarkeit zusammenfällt, unter dem Druck zur Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten weiterhin zunehmen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind bislang jedoch weitgehend ungeklärt geblieben. Klaus Ferdinand Gärditz untersucht anhand praktischen Fallmaterials die rechtlichen Grenzen von Hochschulkooperationen, die sich namentlich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ergeben. Die Schutzverantwortung für eine freie Wissenschaft gebietet Vorkehrungen, die eine verlässliche, unabhängige und glaubwürdige Forschung an staatlichen Hochschulen sicherstellen. Zugleich wird untersucht, inwiefern sich die notwendige Transparenz, die eine glaubwürdige Wissenschaft benötigt, flankierend durch Informationsfreiheits- und Pressauskunftsansprüche durchsetzen lässt.
Personen

Klaus Ferdinand Gärditz Geboren 1975; ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste.

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