Wie können Entscheidungsfreiheit und andere Verbraucherrechte gegenüber digitalen Gatekeepern geschützt werden? Wie kann sichergestellt werden, dass europäische Grundrechte auch im Digitalen gelten? Alexander Kirk schlägt vor, Verbraucher- und Grundrechtsschutz in der europäischen Plattformregulierung zusammenzudenken.
Nutzerinnen und Nutzer digitaler Plattformen sind nicht nur private Marktteilnehmer, sondern auch Grundrechtsträger (Consumer Citizens). Die europäische Digitalregulierung muss daher sowohl die Bedeutung der digitalen Dienste für das wirtschaftliche Verhalten als auch ihren Einfluss auf Grundrechte berücksichtigen. Dafür müssen Verbraucher- und Grundrechtsschutz im Analogen und Digitalen zusammengedacht werden. Auf der Grundlage des Digital Markets Act betrachtet Alexander Kirk, wie Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber digitalen Gatekeepern wirksam geschützt werden können und wie sichergestellt werden kann, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte auch in digitalen Märkten wahrnehmen können.
Inhaltsübersicht:
A. Verbraucher als Grundrechtsträger
B. Grundrechtsschutz privater Marktteilnehmer
C. Verbraucherschutz und Grundrechte
A. Art. 169 AEUV
B. Art. 114 AEUV
C. Art. 12 AEUV
D. Art. 38 GRC
A. Dreiseitiges Modell des DMA
B. Endnutzer und gewerbliche Nutzer
C. Endnutzer statt Verbraucher: Neue Akteure in der Plattformregulierung?
D. Verbraucherschutz durch Endnutzerschutz
A. Integration von Endnutzern in das Fairness-Ziel des DMA
B. Das Fairness-Konzept des DMA
A. Vorgehensweise
B. Rankings (Art. 6 Abs. 5 DMA)
C. Bedingungen für Zugang und Kündigung (Art. 6 Abs. 12 und 13 DMA)
D. Verbraucher-Profiling (Art. 15 DMA)
A. Digitaler Konstitutionalismus
B. Contestability and Fairness by Design
C. Fundamental Rights by Design