Rechtswissenschaft

Martin Nettesheim

Verfassungsrecht und Unternehmenshaftung

Verfassungsrechtliches Freiheitskonzept und präventionsgetragene Verschärfung des Wettbewerbssanktionsrechts

2018. XI, 126 Seiten.
29,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-155894-8
lieferbar
Die Bemühungen um eine »Konstitutionalisierung« der staatlichen Strafgewalt stehen noch am Anfang. An einer zugleich spezifischen und substanziellen verfassungsrechtlichen Freiheitskonzeption, an der das Strafrecht zu messen wäre, fehlt es bislang. Die verfassungsrechtlichen Grenzen einer präventionalistischen Verzweckung des Strafrechts sind daher unklar. Martin Nettesheim zeigt hier Maßstäbe auf.
Das Grundgesetz schenkt dem Gebrauch der staatlichen Strafgewalt vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit. Die Konstitutionalisierung der Bindungen, die beim Einsatz von Strafe zu beachten sind, wird gegenwärtig vom Staat her betrieben und ist mehr politisch-etatistisches als freiheitlich-individuelles Unternehmen. An einer zugleich spezifischen und substanziellen Freiheitskonzeption, die dem Gebrauch der Strafgewalt Grenzen ziehen könnte, fehlt es bislang. Martin Nettesheim erläutert vor dem Hintergrund der Idee personeller Autonomie, welche Bedeutung Strafe in einer freiheitlichen Verfassungsordnung haben muss. Die Konzeption wird allgemein entwickelt und für den Spezialfall der Unternehmenssanktionierung fruchtbar gemacht. Konkreter Anlass sind Verschärfungen der wettbewerbsrechtlichen Unternehmensverantwortung, die durch die 9. GWB-Novelle eingeführt wurden. Die 9. GWB-Novelle durchbricht das Prinzip personaler Verantwortlichkeit, die im Rechtsträgerprinzip angelegt ist, und sieht eine Sanktionierung juristischer Personen im Konzern auch dann vor, wenn ihnen eine konkrete Pflichtverletzung nicht vorgehalten werden kann.
Personen

Martin Nettesheim ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht in Tübingen.

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