Markus Philipp

Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung

Insbesondere ein Beitrag zur Behandlung verfahrensrechtlich fehlerhafter Rechtsverfolgungsmaßnahmen des § 204 Abs. 1 BGB
2018. XIX, 376 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-155996-9
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Beschreibung
Der Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nach § 204 Abs. 1 BGB kommt erhebliche praktische Bedeutung zu. Sie bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, ohne Mitwirkung des Schuldners die Verjährung, welche wirtschaftlich meist den Verlust des Anspruchs bedeutet, zu verhindern. Markus Philipp untersucht, wann ein Verfahrensfehler dem Eintritt der Hemmung entgegensteht.

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