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Michael Droege
Zur Besteuerung der öffentlichen Hand
Die Emanzipation des Steuerrechts und das öffentliche Wirtschaftsrecht
2018. 216 Seiten.
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Die Besteuerung der öffentlichen Hand und die Regulierung ihrer wirtschaftlichen Betätigung grenzen unter dem Leitbild der Wettbewerbsneutralität den öffentlichen Sektor von der Privatwirtschaft ab. Michael Droege ruft die Bezüge zwischen Besteuerung und Ordnung der Wirtschaft in Erinnerung und plädiert dafür, das Steuerrecht als Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts neu zu entdecken.