Jan-Henrik Herchenröder
Die Selbsterfindung des Bundesverfassungsgerichts (1951–1958) Das Bundesverfassungsgericht hatte weder Vorbild noch Vorgänger. Auf der Grundlage der gerichtlichen Akten der ersten Jahre lässt sich zeigen, wie die Mitglieder des Gerichts zur Entwicklung ihrer Institution beitrugen und das Gericht - wie wir es heute kennen - erfanden.
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