Zeitschrift für geistiges Eigentum (ZGE)

Intellectual Property Journal (IPJ)

Herausgegeben von Michael Grünberger, Ruth Janal, Linda Kuschel, Karl-Nikolaus Peifer und Herbert Zech

ISSN 1867-237x (Gedruckte Ausgabe)
ISSN 1867-2523 (Online-Ausgabe)

Die Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE) bietet als forschungsorientierte Zeitschrift ein Forum für grundlagenorientierte Abhandlungen zum Patentrecht, Urheberrecht, Kennzeichenrecht und zu verwandten Rechtsgebieten.

Manuskripte

Manuskripte und redaktionelle Anfragen werden an einen der Herausgeber erbeten, Besprechungsanfragen, Besprechungsexemplare und geschäftliche Mitteilungen an den Verlag.

Herausgeber:

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht, 95440 Bayreuth

E-Mail: michael.gruenberger@uni-bayreuth.de

Prof. Dr. Ruth Janal, LL.M., Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter- und Wirtschaftsrecht (Zivilrecht VIII),  95440 Bayreuth

E-Mail: ruth.janal@uni-bayreuth.de

Prof. Dr. Linda Kuschel, LL.M.,  Bucerius Law School Hamburg, Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht sowie Recht und Digitalisierung, 20355 Bucerius Law School Hamburg.

E-Mail: kathrin.mai@law-school.de

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer (verantwortlicher Redakteur), Universität Köln, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

E-Mail: kpeifer@uni-koeln.de

Prof. Dr. Herbert Zech, Professur für Bürgerliches Recht, Technik- und IT-Recht, Direktor des Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, 10099 Berlin,

E-Mail: sekretariat.zech@rewi.hu-berlin.de

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Die Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE) veröffentlicht nur Originalbeiträge. Die Annahme zur Veröffentlichung erfolgt schriftlich und unter dem Vorbehalt, dass das Manuskript nicht anderweitig veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angeboten wurde.

Mit der Annahme zur Veröffentlichung eines Beitrages in einer Zeitschrift, Festschrift oder einem Sammelband überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht. Bestandteil des Verlagsrechts ist das exklusive Recht, den Beitrag zu vervielfältigen und zu verbreiten, sowie öffentlich zugänglich zu machen. Der Autor behält das Recht, den digitalen Sonderdruck des eigenen Beitrags zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu verbreiten (z.B. per E-Mail), jedoch nicht öffentlich zugänglich zu machen (z.B. im Internet, Intranet oder Repositorium).

Für Beiträge in Zeitschriften entfällt die Exklusivität 12 Monate nach Erscheinen, für Beiträge in Sammelbänden und Festschriften nach 24 Monaten. Dementsprechend können Autoren dann (a) den Beitrag anderweitig vervielfältigen und in gedruckter Form verbreiten; (b) einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen; (c) die Daten des eigenen Beitrags in der Druckfassung öffentlich zugänglich machen, sofern dies nicht kommerziellen Zwecken dient. In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version und soweit vorhanden den DOI referenziert werden (letzteres gilt nicht für Sammelbände und Festschriften).