Karina Grisse
Advertising Repositories (Article 39 DSA)
Content, Conflicts and Comparisons
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 20.08.2025
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Beschreibung
Artikel 39 DSA verpflichtet sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen zur Unterhaltung öffentlicher Werbearchive. Diese Repositorien müssen für jede auf ihren Benutzeroberflächen angezeigte Werbung einen Eintrag enthalten. Die Archiveinträge müssen Informationen dazu liefern, wer hinter der Werbung steht und wer für sie bezahlt hat. Außerdem muss angegeben werden, ob die Werbung gezielt an bestimmte Personengruppen ausgespielt wurde, und wenn, anhand welcher Zielparameter. Zudem ist eine Statistik für jede Anzeige bereitzustellen aus der hervorgeht, wie viele Nutzer erreicht werden. Diese Statistik ist unter bestimmten Voraussetzungen weiter aufzuschlüsseln. Artikel 39 DSA verlangt damit, dass die sehr großen Plattform‑ und Suchmaschinendienste Informationen öffentlich machen, die als Geschäftsgeheimnisse geschützt sein können. Die Analyse hat gezeigt, dass jedenfalls einige der nach Artikel 39 DSA offenzulegenden Informationen nicht bereits nach anderen Vorschriften veröffentlichungspflichtig sind. Insbesondere wird die Pflicht zur Veröffentlichung der verwendeten Zielparameter nicht bereits durch Artikel 26 oder 27 DSA vorweggenommen. Artikel 39 DSA schafft also genuine Informationspflichten und erschöpft sich nicht in der Archivierungspflicht. Artikel 39 DSA begründet somit eine Ungleichbehandlung sehr großer Anbieter gegenüber ihren kleineren Wettbewerbern. Der Eingriff in den Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch Artikel 39 DSA erscheint nach hiesiger Einschätzung nicht besonders schwerwiegend und lässt sich durch die Ziele des Artikels 39 DSA rechtfertigen. Auch die Ungleichbehandlung erscheint angesichts der potenzierten Gefahren von (insbesondere gezielter) Online-Werbung auf sehr großen Online-Plattformen oder Suchmaschinen nicht unverhältnismäßig. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte der EU die hier diskutierten Fragen beantworten werden. Eine erste Möglichkeit zur Beurteilung des Artikel 39 DSA bietet die anhängige Rechtssache T-367/23, Amazon Services Europe gegen die Europäische Kommission.