Tom Hick
Claiming Back Anticipatory Performance after Failed Negotiations
A Comparative Analysis of Alternatives to Precontractual Liability
Rubrik: Online First
S. 1-31
(31)
Publiziert 17.09.2025
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- 10.1628/rabelsZ-2025-0049
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Rückforderung von im Voraus erbrachten Leistungen nach gescheiterten Verhandlungen - Eine vergleichende Analyse von Alternativen zur vorvertraglichen Haftung. Grundsätzlich ist ein Abbruch von Vertragsverhandlungen oder die Ablehnung eines Vertragsangebots rechtmäßig, da aufgrund der Vertragsfreiheit jeder Einzelne frei ist, einen Vertrag abzuschließen, den Vertragspartner und den Inhalt des Vertrags zu wählen oder auch keinen Vertrag abzuschließen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Partei für den Abbruch von Verhandlungen aufgrund eines schuldhaften Verhaltens haftbar gemacht werden. Daher erscheint es sinnvoll, nach alternativen Ansätzen zu suchen, um vergeblich erbrachte Kosten im Zusammenhang mit gescheiterten Verhandlungen unabhängig von einem schuldhaften Verhalten zurückzufordern. Das Bereicherungsrecht, insbesondere die Leistungskondiktion, bietet genau diese Möglichkeit. Daher gibt der vorliegende Beitrag einen ersten Einblick in die Erfolgsaussichten bereicherungsrechtlicher Ansprüche auf Erstattung von Kosten, die im Rahmen gescheiterter Vertragsverhandlungen angefallen sind, und zwar nach belgischem, französischem, niederländischem und deutschem Recht. Festzuhalten ist, dass die Aussichten für die Partei, die diese Kosten erstattet bekommen möchte, überraschend positiv sind, insofern die vergeblich geleisteten Kosten in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung als Zahlung im technischen Sinne gelten.