Jürgen Samtleben

Das Internationale Privatrecht Kolumbiens

Tradition und Vision
Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 90 (2026) / Heft 2, S. 359-384 (26)
Publiziert 23.06.2026
DOI 10.1628/rabelsz-2026-0019
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  • 10.1628/rabelsz-2026-0019
Beschreibung
Das Internationale Privatrecht Kolumbiens folgt der territorialistischen Tradition nach dem Vorbild des chilenischen Zivilgesetzbuchs von 1855. Kolumbien hat dieses Gesetzbuch 1873/1887 übernommen und dabei die territorialistische Konzeption noch verschärft. Nach dieser Konzeption findet auf alle Vorgänge im Inland das kolumbianische Recht Anwendung. Darüber hinaus sind Kolumbianer im Ausland hinsichtlich ihres Personalstatuts ebenfalls dem kolumbianischen Recht unterworfen, soweit ihre Handlungen in Kolumbien wirken sollen. Ausländisches Recht wird nur ausnahmsweise für im Ausland abgeschlossene Vorgänge nach dem Gedanken der wohlerworbenen Rechte berücksichtigt. Dieses archaische System, an dem die spätere Gesetzgebung nur wenig geändert hat, wird in der kolumbianischen Wissenschaft seit jeher kritisiert. Zwei aktuelle akademische Entwürfe haben die Diskussion neu entfacht. Sie beruhen auf dem zweiseitig verstandenen Wohnsitzprinzip und zeigen den Einfluss der modernen kollisionsrechtlichen Tendenzen. Der Aufsatz stellt ihre Regelungen dem geltenden Recht gegenüber und macht so auch dessen Defizite deutlich. Von offizieller Seite wurden diese Entwürfe bisher nicht aufgegriffen.