Linda Bienemann
Das Kunsturhebergesetz und die Datenschutzgrundverordnung
Partielle oder vollumfängliche Anwendbarkeit des Kunsturhebergesetzes?
Rubrik: Dissertation
Publiziert 07.11.2023
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- 10.1628/zge-2023-0025
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Die Frage, ob Rechtsklarheit zu dem Anwendungsbereich des Kunsturhebergesetzes neben der Datenschutzgrundverordnung besteht, lässt sich auch fünf Jahre seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung mit einem klaren Nein beantworten. Zwar hat der Bundesgerichtshof begonnen, eine Rechtsprechung zu der vorrangigen Anwendbarkeit der §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG zu entwickeln, wenn durch die Verbreitung oder Schaustellung des Bildnisses der journalistische Bereich betroffen ist – dazu zuletzt: BGH GRUR-RS 2022, 34688 Tz. 9\ GRUR-RS 2022, 34543 Tz. 12\ GRUR 2022, 1848 Tz. 15\