Rechtswissenschaft

Irma Klünker

Die genetische Ressource als Immaterialgut

Jahrgang 15 () / Heft 2, S. 121-153 (33)
Publiziert 06.07.2023

Access and Benefit-Sharing ist ein Mechanismus aus dem Biodiversitätsrecht, nach dem der Zugang zu genetischen Ressourcen der vorherigen Zustimmung bedarf und die Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ausgewogen und gerecht geteilt werden sollen. Die genetische Ressource als Gegenstand des Access and Benefit-Sharings wird bislang in der Literatur sowohl durch informationelle Eigenschaften als auch solche körperlicher Güter charakterisiert. Gleichzeitig bleibt das Access and Benefit-Sharing hinter den Erwartungen zurück, insbesondere beim Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Ein Vergleich der genetischen Ressource mit Immaterialgütern könnte jedoch Ansätze für Reformen im Access and Benefit-Sharing aufzeigen. Dazu wird zunächst das Access and Benefit-Sharing als Güterzuweisungsproblem dargestellt. Anschließend wird die genetische Ressource auf die Eigenschaften von Immaterialgütern untersucht, namentlich die Nicht-Rivalität, die Kopierbarkeit und die Abstraktion der genetischen Information vom Trägermaterial. Trotz Ähnlichkeiten zwischen der genetischen Ressource und Immaterialgütern in diesen Eigenschaften ist eine Zuweisung von genetischen Ressourcen durch ein Immaterialgüterrecht de lege ferenda nicht gerechtfertigt. Dennoch können aus dem Vergleich Ansätze für eine Neugestaltung des Access and Benefit-Sharings gewonnen werden.
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