Rechtswissenschaft

Marvin Bartels

Ein Plädoyer für das utilitaristische Patentrecht

Zugleich ein Beitrag zur kritischen Diskussion von Patentierungsausschlüssen

Jahrgang 11 () / Heft 1, S. 1-32 (32)
Publiziert 24.05.2019

Die theoretische Rechtfertigung des Patentrechts, die mit dem Patentrecht zu verfolgenden Ziele und die Geeignetheit verschiedener patentrechtlicher Instrumente zu deren Erreichung sind weiterhin nicht gänzlich geklärte, jedoch eng miteinander verwobene Fragen. Vor diesem Hintergrund untersucht dieser Beitrag die Rolle der Ethik im Patentrecht und wird begründen, dass – trotz entsprechender Forderungen aus patentkritischen Teilen der Öffentlichkeit – Patentierungsausschlüsse ein grundsätzlich ungeeignetes Regulierungsinstrument sind. Zudem werden das gegenüber deontologischen Konzeptionen vorzugswürdige utilitaristische Fundament des Patentrechts näher beschrieben und Umsetzungsvorschläge einschließlich der Implementierung alternativer Policy-Hebel unterbreitet.
Personen

Marvin Bartels Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und Pune (Indien); 2014 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz der Humboldt-Universität zu Berlin; 2018–20 Referendariat am Kammergericht Berlin; 2020 Promotion und Zweites Juristisches Staatsexamen.
https://orcid.org/0000-0003-1317-8425