Cover von: Einheitsrecht – prinzipiell oder sektoral?
Dagmar Coester-Waltjen

Einheitsrecht – prinzipiell oder sektoral?

Rubrik: Online First
Jahrgang 0 (0) / Heft 0, S. 1-19 (19)
Publiziert 20.08.2025
DOI 10.1628/rabelsZ-2025-0040
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  • 10.1628/rabelsZ-2025-0040
Beschreibung
Der Beitrag untersucht nach einer kurzen Schilderung potenzieller Hindernisse und Schwierigkeiten von künftigen Rechtsvereinheitlichungsbestrebungen, insbesondere eines möglichen Desinteresses, welche Akteure und welche Arten der Normproduktion erfolgreich erscheinen mögen. Die starke Verlagerung der Aktivitäten in den Bereich des Soft Law und die Einbeziehung privater Akteure schon in der jüngeren Vergangenheit (sogenannter commercial approach) versprechen eine Konzentration auf eher sektorale Projekte mit einem funktionalen Ansatz. Allerdings sind - wie in der Vergangenheit - auch die Arbeiten an übergreifenden, aber rechtsgebietsspezifischen allgemeinen Prinzipien unverzichtbar. Sie werden als Interpretationshilfe benötigt und haben eine Lückenfüllungsfunktion. Besonders erfolgversprechend ist aus der Sicht Jürgen Basedows die Berücksichtigung der allgemeinen Prinzipien bereits in der Phase der Arbeiten an den jeweiligen sektoralen Projekten. Insofern sollte es (auch in Zukunft) bei einem Sowohl-als-auch des sektoralen und prinzipiellen Vorgehens bleiben.