Saskia Ostendorff
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Offene Trainingsdatensätze als wissenschaftlicher Zweck i. S. d. § 60d UrhG
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 13.11.2025
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Der Beitrag behandelt die urheberrechtlichen Fragen zu offenen Trainingsdatensätzen für KI-Modelle im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Schrankenregelung des Text‑ und Data Minings zu wissenschaftlichen Zwecken gem. § 60d UrhG. Hintergrund ist das Verfahren vor dem LG Hamburg, Urt. v. 27.9.2024, (310 O 227/23). Hier hatte der Fotograf Kneschke den gemeinnützigen Verein LAION e.V. verklagt, weil in dem offenen und öffentlich zugänglichen Datensatz LAION 5B ein von Kneschke angefertigtes Foto enthalten war. Der Kläger Kneschke sah damit sein Urheberrecht verletzt. Das LG Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass sich der Verein LAION e.V. auf § 60d UrhG berufen könne, weil das Veröffentlichen des offenen, kostenfreien Datensatzes zu einem Erkenntnisgewinn für späteres KI-Training beitragen kann, was nach Ansicht des Gerichts ein wissenschaftlicher Zweck ist. Der Beitrag geht der Frage nach, ob das LG Hamburg den § 60d UrhG zu weit ausgelegt hat oder ob durch die Entscheidung zur Anwendung des § 60d UrhG auf offene kostenfreie Trainingsdatensätze der Weg für die Förderung von offener KI-Forschung geebnet wurde. Als Hintergrund stellt der Beitrag bereits existierende offene Trainingsdatensätze vor, die zum Training von KI-Modellen verwendet werden. Am Ende des Beitrags finden sich Regelungsvorschläge zur Ergänzung des § 60d UrhG, um offene, frei zugängliche Trainingsdatensätze zu fördern und eine Lösung zur Frage der Vergütungspflicht beim Text‑ und Data Mining zu bieten.