Rechtswissenschaft

Michael Heese

Regulierung durch Kaufrecht

Schwerpunkte und Defizite der EU-Warenkaufrichtlinie

Jahrgang 222 () / Heft 6, S. 703-735 (33)
Publiziert 29.03.2023

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Am 20. Mai 2019 hat der europäische Gesetzgeber die WarenkaufRL verabschiedet. Sie tritt an die Stelle der VerbrauchsgüterkaufRL des Jahres 1999. Gemeinsam mit der WarenkaufRL wurde die Digitale-InhalteRL verabschiedet, mit der erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen geschaffen wurde. Der deutsche Gesetzgeber hat beide Richtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt. Mit den neuen Richtlinien hat die EU im Bereich des Kaufrechts mehrere gescheiterte Reformversuche hinter sich gelassen: den Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher 2008, den Vorschlag einer Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht 2011 und den Vorschlag einer Richtlinie über den Online-Warenhandel 2015. Durch neue inhaltliche Vorgaben an die Mitgliedstaaten und durch einen Wechsel von der bisherigen Mindestharmonisierung zur Vollharmonisierung hat die EU das europäische Kaufrecht auf eine zweite Entwicklungsstufe gehoben.
Personen

Michael Heese Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 2008 Promotion in Göttingen; 2008–09 LL.M.-Studium an der Yale Law School; 2015 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europäisches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg.