Souveräner Datenaustausch durch Datentreuhand
Um die Potentiale von Informationstechnologie auszuschöpfen, benötigen Marktteilnehmer
Zugang zu großen Datenmengen. Daran fehlt es allerdings regelmäßig. Eine Ursache
liegt darin, dass Dateninhaber häufig nicht bereit sind, „ihre" Daten mit anderen Marktteilnehmern
zu teilen, weil sie den Verlust von Kontrolle fürchten. Spezielle Datentreuhänder
könnten zur Lösung dieses Problems beitragen, indem sie Dateninhaber beim kontrollierten
Austausch von Daten unterstützen. Aufbauend auf der Dissertation des Verfassers zeigt
der vorliegende Beitrag privatrechtliche Grundstrukturen und Ausgestaltungsmöglichkeiten
solcher Datentreuhandmodelle auf, die den Austausch von nicht-personenbezogenen
Daten fördern: Datentreuhänder sind aus privatrechtlicher Perspektive Interessenwahrnehmer.
Sie erhalten vom Dateninhaber bestimmte Machtpositionen an Daten (z. B. Zugang)
und sind verpflichtet, mit diesen im Interesse des Dateninhabers umzugehen. Das empirisch
belegte Kontrollbedürfnis von Dateninhabern kann dabei als Impuls für die Ausgestaltung
einer Datentreuhand dienen. Kontrolle über Daten lässt sich über den Begriff der Datensouveränität
in rechtlichen Kategorien beschreiben. Hiervon ausgehend sollte eine Datentreuhand
so ausgestaltet sein, dass sie dem Dateninhaber ein größtmögliches Maß an Datensouveränität
vermittelt.