Matthias Leistner, Rebecca Jussen

The Flattening of Creative Industries?

A Closer Look at Copyright Protection of AI-Based Subject Matter and the Risk of Entertainment Bubbles
Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 17 (2025) / Heft 3, S. 279-334 (56)
Publiziert 13.11.2025
DOI 10.1628/zge-2025-0014
Beschreibung
Die Regulierung kreativer Märkte ohne Knappheit bei Produktion und Vertrieb (post-scarcity) erfordert eine schrittweise Verlagerung der Funktionen des Urheberrechts: Die reine Anreizfunktion sollte weniger im Mittelpunkt stehen, zu betonen ist vielmehr die Sicherung von Chancengleichheit des Zugangs zu Kreativmärkten, die Sicherung der Spielräume für die Freiheit individuellen kreativen Schaffens und dadurch die Förderung der Diversität und Qualität der Produktion und Rezeption. Diese Gedanken sind nicht neu. Sie gewinnen aber neue Relevanz mit dem zunehmenden Einsatz von KI in kreativen Märkten sowohl auf der Produktionsseite als auch auf Seiten der Verwertung (algorithmische Verwertung und entertainment bubbles). Unter dieser Perspektive widmet sich der Aufsatz aus dogmatischer und rechtspolitisch ökonomischer Sicht den Möglichkeiten und Grenzen urheberrechtlichen Schutzes für mehr oder weniger KI-basierte »Kreationen«. Nach einer kurzen Strukturierung relevanter Fallgruppen und Märkte betrachten wir das bestehende Unionsurheberrecht mit besonderem Fokus auf das deutsche Recht im Vergleich zu ausgewählten Aspekten und aktuellen Entwicklungen des US-Rechts sowie des englischen, chinesischen und japanischen Rechts. Unserer Ansicht nach bedürfen die grundlegenden Begriffe und Prinzipien des Urheberrechts keiner wesentlichen Änderungen. Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form wird in der Lage sein, die neuen Herausforderungen durch KI zu bewältigen, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der Schutzfähigkeit von »kollaborativen« Werken, die von KI und Menschen »gemeinsam« geschaffen wurden. Für solche menschlich/ KI-gemischt kreierten Gegenstände entwickeln wir konkrete Fallgruppen als ersten Schritt in Richtung handhabbarer, praxisgerechter Maßstäbe für die stets notwendige Beurteilung der Schutzvoraussetzung und insbesondere auch des Schutzumfangs im Einzelfall.