Susanne Kalss
Unternehmensnachfolge und Erbrecht: Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich
Rubrik: 19. Ernst-Rabel-Vorlesung, 2025
Publiziert 29.09.2026
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Unternehmerisches Vermögen unterscheidet sich von sonstigem Vermögen wegen seiner schweren Teilbarkeit, der Volatilität seines Werts, der Aufspaltung in die Einfluss- und wirtschaftlichen Nutzungskomponenten und der Berührung unterschiedlicher Interessenträger. Daher anerkennen die hier angesprochenen deutschsprachigen Rechtsordnungen nach aktuellem oder künftigem Recht bestimmte Sonderregelungen bei der Vererbung von Unternehmen oder unternehmerischen Anteilen. Die Sonderregelungen greifen die Bewertbarkeit des Vermögens, den Bewertungszeitpunkt und die Stundungsmöglichkeiten für die Ansprüche auf. Bei der Übergabe ist für die Leitung des Unternehmens eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzulegen. Die vom Übernehmer erbrachte vermögenswerte Leistung ist als wertschöpfend zugunsten aller anzuerkennen und daher auch bei der Aufteilung des ererbten Vermögens unter den Berechtigten zu berücksichtigen.