Haimo Schack

Vervielfältigung und/oder Bearbeitung oder freie Benutzung?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 15 (2023) / Heft 3, S. 263-276 (14)
Publiziert 07.11.2023
DOI 10.1628/zge-2023-0022
inkl. gesetzl. MwSt.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/zge-2023-0022
Beschreibung
Das Urheberrecht schützt den Urheber nicht nur vor identischen Übernahmen seines Werkes. Der Schutzbereich endet, wenn keine der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts greift, erst bei einer freien Benutzung. Zwischen der Vervielfältigung und der freien Benutzung liegt die Bearbeitung. Das eigenständige Bearbeitungsrecht in § 23 UrhG erfordert eine klare Abgrenzung in beide Richtungen. Die Aufgabe fällt im Mehrebenensystem nicht leicht.