Haimo Schack
Vervielfältigung und/oder Bearbeitung oder freie Benutzung?
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 07.11.2023
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Das Urheberrecht schützt den Urheber nicht nur vor identischen Übernahmen seines Werkes. Der Schutzbereich endet, wenn keine der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts greift, erst bei einer freien Benutzung. Zwischen der Vervielfältigung und der freien Benutzung liegt die Bearbeitung. Das eigenständige Bearbeitungsrecht in § 23 UrhG erfordert eine klare Abgrenzung in beide Richtungen. Die Aufgabe fällt im Mehrebenensystem nicht leicht.