Rechtswissenschaft

Felix M. Wilke

Wider den (einheitlichen) Erfüllungsort am »vertragsgemäßen Belegenheitsort«

Ein Beitrag zum Rückgewährschuldverhältnis nach Rücktritt und Widerruf

Jahrgang 223 () / Heft 6, S. 883-932 (50)
Publiziert 08.12.2023

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Auf Ebene der Oberlandesgerichte hat sich in Bezug auf den Gerichtsstand nach Widerruf finanzierter Kaufverträge in den letzten Jahren ein offener Streit entwickelt. Zum Teil sind sich sogar Senate desselben Gerichts uneins. Zugrunde liegt jeweils eine alltägliche Situation: Der spätere Kläger schließt einen Kaufvertrag über ein Kfz und einen damit verbundenen Darlehensvertrag ab. Diesen Vertrag widerruft er. Typischerweise erhebt der Käufer nun 1) Feststellungsklage, dass dem Darlehensgeber kein Anspruch auf Zinsen und Tilgung mehr zustehe, und 2) Leistungsklage auf Erstattung der Tilgungs-/Zinszahlungen.
Personen

Felix M. Wilke Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und LL.M.-Studium an der University of Michigan; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2017 Promotion in Bayreuth zum IPR; seit 2018 Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bayreuth.